Arbeitssicherheit und Brandschutz
Eine gute Prävention ist das A und O in Sachen Arbeitssicherheit und Brandschutz.
Hierfür sieht das Arbeitsschutzgesetz, sowie die DGUV Vorschrift 1 verschiedene Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Unfällen und Gefahren vor, die der Veranstalter verpflichtend beachten und umsetzen muss.
Hierfür sieht das Arbeitsschutzgesetz, sowie die DGUV Vorschrift 1 verschiedene Maßnahmen zur Verhütung von arbeitsbedingten Unfällen und Gefahren vor, die der Veranstalter verpflichtend beachten und umsetzen muss.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit ist es meine Aufgabe, den Veranstalter in allen Fragen der Arbeitssicherheit zu unterstützen und zu beraten.
- Überwachung der Auf- und Abbauarbeiten vor und nach der Veranstaltung
- Gefährdungen und Mängeln von Arbeitsstätten, Betriebsmitteln und Arbeitsabläufen ermitteln, sowie Schutzmaßnahmen zu deren Beseitigung festlegen
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Koordinierung der Tätigkeiten bei mehreren Gewerken als Arbeitsschutzkoordinator
- Kontrolle der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben
Brandschutz
Als Brandschutzbeauftragter bin ich für die Umsetzung der geforderten Brandschutzmaßnahmen zuständig.
- Kontrolle der Umsetzung der geforderten brandschutztechnischen Maßnahmen
- Brandschutzberatung und Umsetzung
- Erstellen von Alarm- und Einsatzplänen
- Erstellen von Brandschutzordnungen nach DIN 14096
- Kontrolle der Flucht- und Rettungswegplänen
- Kontrolle der Flucht- und Rettungswegen
- Berechnung der benötigten Anzahl an Feuerlöschern
- Unterweisung der Mitarbeiter
- Schulung von Brandschutzhelfern
