sicherheit durch kompetenz

UVV Prüfungen

In unterschiedlichen Regelwerken, sowie seitens der Hersteller ist eine wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln, Maschinen und Geräten durch eine fachkundige oder befähigte Person vorgeschrieben.
Wir führen die Prüfungen sowohl vor Ort oder bei Bedarf in unseren Räumlichkeiten durch

PSA gegen Absturz

Der Unternehmer ist gesetzlich verpflichtet PSA gegen Absturz entsprechend den Einsatzbedingungen (z. B. Hitzearbeitsplatz) und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch eine sachkundige Person prüfen zu lassen.

Als sachkundige Person gemäß DGUV Grundsatz 312-906 wird die Prüfung der PSA gegen Absturz entsprechend der DGUV Regel 112-198 bei Ihnen vor Ort, oder in meinen Räumlichkeiten durchgeführt.

Leitern, Tritte und Rollgerüste

Um Arbeiten in höheren Bereichen durchzuführen, werden in der Regel Leitern, Tritte oder Rollgerüste verwendet. im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind dies Arbeitsmittel und müssen von einer hierzu befähigten Person regelmäßig mindestens jährlich auf ihren ordnungsgemäßen Zustand hin geprüft werden.

Die Prüfung erfolgt gemäß der DGUV Information 208-016 durch eine sachkundige Person und wird bei Ihnen vor Ort, oder in meinen Räumlichkeiten durchgeführt .

Regalanlagen

Unter die Regalprüfung gemäß BetrSichV und DIN EN 15635 fallen unter anderem Einfahrregale, Fachbodenregale und Palettenregale, aber auch Durchfahr- und Durchlaufregale, Kragarmregale und Mehrgeschossregale sowie kraftbetriebene Regale.

Die Prüfung erfolgt gemäß DGUV Information 208-061
durch eine sachkundige Person und wird bei Ihnen vor Ort durchgeführt.

Anschlagmittel und Traversen

Die Prüfung von Anschlagmitteln ist gesetzlich vorgeschrieben, denn sie dient der Sicherheit am Arbeitsplatz. Verschiedenen gesetzliche Regelungen definieren die Prüfung für Anschlagmittel, unter anderem die Betriebssicherheitsverordnung, die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) sowie die DGUV-Regel 109-017.

Die Prüfung von Lastaufnahme- und Anschlagmittel muss mindestens einmal jährlich erfolgen und wird gemäß DGUV-Regel 109-017 durch eine befähigte Person, bei Ihnen vor Ort, oder in unseren Räumlichkeiten durchgeführt.

Zurrgurte und Zurketten

Zurrmittel, wie Zurrgurte und Zurrketten sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und müssen mindestens jährlich geprüft werden. Die in der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 enthaltenen Hinweise auf Art, Umfang und Fristen der Prüfungen entsprechen den Regeln der Technik.

Die Prüfung erfolgt durch eine befähigte Person gemäß der VDI Richtlinie 2700 Blatt 3.1 und kann bei Ihnen vor Ort, oder in unseren Räumlichkeiten durchgeführt werden.